
Lasertherapie
Der Softlaser kann bei einer Vielzahl von orthopädischen Erkrankungen angewendet werden. Typische Anwendungsgebiete sind:
- Arthrose
- akute Verletzungen, wie z.B. Muskelfaserriss, Bluterguss, Verstauchungen
- Sehnenscheidenentzündung
- Tennisarm/Golferellenbogen
- Fersensporn
- Schleimbeutelentzündungen
Daneben gibt es noch eine Vielzahl anderer Beschwerdebilder und Erkrankungen, bei denen die Lasertherapie angewendet werden kann.
Insgesamt werden zwischen 5 und 10 Anwendungen durchgeführt. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten der Behandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten leider nicht. Daher bieten wir gesetzlich versicherten Patienten die Lasertherapie als Wahlleistung an. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
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Unsere Individualleistungen
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